Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching
1. Anwendung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Ich, Dr. Kerstin Neisius führe Coaching gemäß diesen Allgemeinen
Geschäfts-
bedingungen (AGB) durch. Mit der Unterzeichnung gelten diese Bedingungen
vom
Auftraggeber (im Folgenden auch Klientin/Klient) als angenommen. Weitere
Verein-
barungen sind für mich, Dr. Kerstin Neisius (im Folgenden Leistungserbringerin)
nur
verbindlich, wenn diese von mir schriftlich bestätigt werden.
b) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Geschäftsbedingungen zwischen der Leistungserbringerin Dr. Kerstin Neisius und der Klientin/ dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB. Gegenstand des Vertrages ist daher die
Erbringung der vereinbarten Leistungen des Coachingvertrags, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Leistungserbringerin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches
Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung der Klientin/des
Klienten vor. Jede Entscheidung der Klientin/des Klienten ist
eigenverantwortlich.
2. Ablehnung eines Coachingvertrages oder einer Coachingleistung
durch
die Leistungserbringerin
a) Die Leistungserbringerin ist berechtigt, einen Coachingvertrag ohne Angabe
von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht
erwartet
werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen
Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt,
die
sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der
Honorar-
anspruch der Leistungserbringerin für die bis zur Ablehnung der Beratung
entstandenen Leistungen, erhalten.
b) Akut ansteckend erkrankte Klientinnen/Klienten haben trotz
Buchungsbestätigung
keinen Anspruch auf die Coachingleistung.
3. Vergütung und Zeitrahmen
Die Dienstleistung ist zeitlich begrenzt und wird individuell vereinbart. Der
Zei
trahmen und das Honorar wurden im Coachingvertrag festgelegt.
4. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angabe von Gründen, jederzeit
gekündigt
werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch
genommene
Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen.
5. Ausfallvergütung und Absage eines
Termins
a) Bei nicht in Anspruch genommenen fest vereinbarten Terminen hat die
Klientin/der Klient der Leistungserbringerin eine Ausfallvergütung als Schadensersatz in Höhe von 50 €
zu zahlen.
b) Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin/der
Klient
24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer
Erkrankung oder eines Unfalls am Erscheinen verhindert ist.
6. Höhere Gewalt und
sonstige Leistungshindernisse
a) Die Leistungserbringerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die
vereinbarten
Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse,
die
aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
b) In diesem Fall wird die Leistungserbringerin die Klientin/den Klienten
schnellst-
möglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls die Klientin/der
Klient
unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war, besteht kein
Anspruch
auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
7. Copyright
a) Alle an die Klientin/den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit
nichts
anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen
sind
zum persönlichen Gebrauch der Klientin/des Klienten bestimmt.
b) Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein
der
Leistungserbringerin. Der Klientin/dem Klienten ist es nicht gestattet, die
Unterlagen
ohne schriftliche Zustimmung von der Leistungserbringerin ganz oder
auszugsweise
zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine
Veröffentlichung,
auch auszugsweise, ist untersagt.
8. Vertraulichkeit und
Schweigepflicht
Die Leistungserbringerin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit
bekannt
gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der
Klientin/des Klienten ausschließlich zu Zwecken des Beratungsprozesses zu
verwenden und auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen
gegenüber
Dritten zu bewahren.
9. Verantwortung der Klientin/des
Klienten
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten
vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem
Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess
und
bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Die Leistungserbringerin steht der Klientin/dem
Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei
Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche
Veränderungsarbeit
wird von der Klientin/vom Klienten selbst geleistet. Die Klientin/der Klient sollte daher bereit und
offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Sämtliche Maßnahmen, die die Klientin/der Klient aufgrund des Coaching durchführt liegen in ihrem/seinen
Verantwortungsbereich.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
a) Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert
auf
einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches
Miteinander
gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und
Ärzten abgrenzt.
b) Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit
der
Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist
lösungsorientiert
und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist
die
gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem
gesunden
Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
c) Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die
individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
11. Abgrenzung zur ärztlichen
Tätigkeit
Coaching ist keine ärztliche Behandlung und ersetzt diese auch nicht. Die Leistungserbringerin stellt
keine medizinischen Diagnosen und erstellt keine Befunde Gutachten oder Behandlungspläne, die sich auf Krankheiten beziehen. Stattdessen liegt ihr Focus auf präventiver Begleitung und
Beratung.
12. Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung in
die
Datenverarbeitung
Bei der Coachingdienstleistung werden personenbezogene vertrauliche Daten
erhoben. Nach dem Datenschutzrecht ist die Leistungserbringerin dazu
verpflichtet,
die Klientin/den Klienten darüber zu informieren, zu welchem Zweck sie Daten erhebt, speichert oder
weiterleitet. Mit Unterzeichnung des Coachingsvertrages bestätigt die Klientin/der Klient, die Einwilligungserklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten und unterzeichnet zu
haben.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Coachingvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird
hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige
oder
nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung
zu
ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, der Ort
des
Firmensitzes der Leistungserbringerin vereinbart. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.